AGB & Haftungsausschluss (Stand 22.01.2023)



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Die AGB regeln das Verhältnis zwischen Eva-Maria Lieser (im folgenden Veranstalterin genannt) und den Vertragspartnern/Reisenden für alle angebotenen Leistungen. Es wird dringend der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall empfohlen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1. Die Anmeldung kann mündlich, per EMail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgelisteten Reisenden, insbesondere, wenn diese mit ihm reisen. In diesem Fall verpflichtet sich der Reisende für diese weiteren Teilnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.

1.2. Mit der Anmeldung bietet der Reisende der Veranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande (dies kann postalisch oder per E-Mail erfolgen). Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden alle Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Erst nach verbindlicher Anmeldung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Teilnehmer alle erforderlichen Reiseunterlagen. Die Zusendung der Reiseunterlagen stellt jedoch keine Garantie für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl dar. Die Veranstalterin kann bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Ziffer 5.1.).

 

2. Bezahlung

2.1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung (entweder schriftlich oder in elektronischer Form als E-Mail) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises unaufgefordert durch Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der restliche Reisepreis muss spätestens 45 Tage vor Reisebeginn überwiesen werden. Alternativ ist auch eine Barzahlung (Euro) des gesamten Reisepreises zu Beginn der Reise möglich.

2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann die Veranstalterin Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.3. verlangen.

 

3. Leistungen & Leistungsänderungen

Die vor und während der Reise zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Tourbeschreibungen der Internetseite www.maroccaravan.de, den AGB und der Anmeldebestätigung, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, insofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, sollten die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein. Die Reisebeschreibung sowie alle angegebenen Leistungen sind zur vorläufigen unverbindlichen Orientierung des Reisenden gedacht. Wegen der besonderen Eigenart der Reisen behält sich die Veranstalterin unbedingt notwendige, aber zumutbare Änderungen vor. Sie verpflichtet sich, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis des Änderungsgrunds unverzüglich zu informieren. Für Fremdleistungen wird keine Haftung übernommen.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

4.1. Der Angemeldete kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich in elektronischer Form erfolgen. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

4.2. Wird die Reise nicht angetreten, so gilt dies als Rücktritt. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Teilnehmer durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern.

4.3. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseteilnehmer werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren - unabhängig von der gewählten Zahlungsart - erhoben:

bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreise;

vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises;

vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;

ab dem 6. vor Reisebeginn 85% des Reisepreises.

Falls der Reisende der Meinung ist, dass in seinem Fall geringerer Schaden entstanden ist, so steht es ihm frei dies nachzuweisen. Sollte er den Nachweis nicht führen, so ist er verpflichtet den aus den oben aufgeführten Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen. Es steht ihm jedoch frei, dass ein Dritter statt ihm in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

4.4. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Veranstalterin ihre tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. In diesem Fall ist sie verpflichtet, dem Reisenden eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Aufwendungen zu liefern und diese zu belegen.

4.5. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderung des Reisetermins oder des Reiseziels besteht nicht.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

5.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in der Anmeldebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann die Veranstalterin bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet. Die Veranstalterin verpflichtet sich jedoch, die Teilnehmer zu benachrichtigen, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Fahreinheiten (Wohnmobil oder Wohnwagengespann inkl. aller Personen) pro Tour, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2. Die Veranstalterin kann in folgenden Fällen vor oder nach Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten:

5.2.1. Wenn erkennbar ist, dass eine Reise wegen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Katastrophen, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, usw.) nicht durchzuführen ist. 5.2.2. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

5.2.3. Wenn erkennbar ist, dass die Reise durch Krankheit der Veranstalterin oder Ausfall des Kfz der Veranstalterin nicht durchgeführt werden kann. 5.3 Die Veranstalterin ist bei den in Ziffer 5.2.1-5.2.3 genannten Kündigungsfällen vom Schadenersatzanspruch aus der Anreise und den damit entstandenen Kosten befreit. Die Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

 

6. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände & Covid19

6.1 Wegen der besonderen Eigenart der angebotenen Touren, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet, behält die Veranstalterin sich unbedingt notwendige aber zumutbare Routenänderungen vor (z. B. aufgrund von Unwetter, Überflutungen, unpassierbaren Passstraßen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, Überfüllung des Übernachtungsplatzes). Eine Anpassung des Reisepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

6.2 Ein Recht auf kostenlose Stornierung hat der Tourteilnehmer nicht, wenn er lediglich aus Sorge vor gesundheitlichen Gefahren absagt.

6.3 Die Tourteilnehmer sind verpflichtet, die zum Reisezeitpunkt geltenden nationalen und internationalen Maßnahmen zum Schutz zu erfüllen, um an der Reise teilnehmen zu können. Die Veranstalterin behält sich außerdem eigene zusätzliche Reisebestimmungen und Maßnahmen vor um für die Sicherheit der Reisegruppe zu sorgen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Folgen bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften oder bei Auftreten von Krankheiten oder Verletzungen.

 

7. Haftungsbeschränkungen

7.1. Der Reisende erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Der Reisende führt die Reise mit dem eigenen KFZ als Selbstfahrer durch. Verursachte Schäden am eigenen KFZ und durch das KFZ herbeigeführte Schäden trägt der Reisende selbst. Der Reisende erklärt insbesondere, dass ihm bewusst ist, dass es sich bei der angebotenen Reise um eine Erlebnis- bzw. Campingreise handelt, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet.

7.2. Dem Reisenden ist insbesondere bekannt, dass zusätzliche Unternehmungen wie zum Beispiel Dromedarausritte, Geländewagenfahrten, Besteigen von nicht abgesicherten Höhen etc. mit besonderen Gefahren verbunden sind. Diese liegen grundsätzlich im Eigenverantwortungsbereich des Reisenden. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Der Reisende übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Der Reisende verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung und die Umweltschutzbestimmungen zu beachten.

7.4. Für die Wahl der Route ist der Reisende selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er der Reisebegleitung folgt. Wird die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nötig, informiert der Reisende seine entsprechende Versicherung selbst. Die Veranstalterin ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.

7.5. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ggf. nur vermittelt werden (z.B. Übernachtungsplätze, Ausflüge, Restaurantbesuche, Führungen, Schiffsfahrten) haftet die Veranstalterin nicht für das Verschulden desjenigen Veranstalters, der die Fremdleistung erbringt.

7.6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele Camping- und Stellplätze in den Zielländern nicht das von Mitteleuropa gewohnte Niveau hinsichtlich Sicherheitsstandard und Hygiene haben. Eine Haftung durch die Veranstalterin als Vermittlerin dieser Plätze ist daher ausgeschlossen.

7.7. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind körperliche Schäden.

7.8. Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen (von Teilen) des Reisegepäcks, ist jegliche Haftung durch die Veranstalterin ausgeschlossen.

 

8. Ausschluss von Ansprüchen

Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann nur gegenüber der Veranstalterin erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Tourteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

9. Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits und Versicherungsvorschriften

9.1. Der Angemeldete wird über Pass- und Versicherungsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert. Für Angehörige anderer Staaten als den EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

9.1.1. Der Reisepass muss bei Einreise nach Marokko noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben. Für die Einreise in andere Länder reicht ein gültiger Reisepass aus. Für die Einreise nach Russland gelten besondere Vorschriften, über die die Teilnehmer im Vorfeld informiert werden. Eine gültige Fahrerlaubnis und die grüne Versicherungskarte mit Deckungszusage für das Zielland sind mitzuführen (für KFZ und ggfs. Wohnwagen/Motorrad). Die Veranstalterin empfiehlt darüber hinaus, einen gültigen Fahrzeug-Schutzbrief und eventuell eine Auslandskrankenversicherung zu haben. Das Fahrzeug sollte sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.

9.1.2. Die Veranstalterin empfiehlt dringend, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

9.2. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften ist der Reisende allein verantwortlich und übernimmt bei Missachtung (z.B. Schmuggel oder fehlende Papiere) die Konsequenzen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

9.3. Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür selbst verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. fehlende Fahrzeugpapiere, fehlende Fahrerlaubnis oder kein gültiger Reisepass sowie fehlende Papiere für die mitreisenden Haustiere: Impfung, Titernachweis, etc.).

 

10. Umbuchungen

10.1 Ein Anspruch auf Änderung der Reise hinsichtlich Termin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts bzw. Reiseende, Beförderung und Unterkunft seitens des Reisenden besteht nach Vertragsabschluss nicht.

10.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisevertrages wird hiervon nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die gesetzliche Regelung treten.

 

Stand: 12.06.2023


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